Referendariat & Nebentätigkeit : Worauf achten beim Nebenjob?

Wer eine Nebentätigkeit im Referendariat ausüben möchte, findet hier wichtige Tipps, wie man am Besten vorgeht und was man dabei beachten muss.

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Nebentätigkeit beantragen – So gehts!

Wir haben viele Anfragen zu dem Thema Nebenjob im Referendariat NRW/Bayern/Hessen & Niedersachsen bekommen.

Wo soll ich anfragen?
Wer bereits im Referendariat ist, sollte vorab am Seminarort und bei der Schulleitung nachfragen, ob die Nebentätigkeit erlaubt wird. Gerade die Erfahrung in Bayern / Hessen und NRW hat gezeigt, dass es dabei ganz stark auf das jeweilige Tätigkeitsfeld ankommt. Je mehr der Nebenjob mit dem Studium zu tun hat, umso besser standen bisher die Chancen, dass dieser auch erlaubt wird. Nachhilfe beispielsweise wird sehr gern gesehen. Auch hier geht es natürlich wie immer um den ersten Eindruck und Ihr könnt Euch vorstellen, dass täglich dutzende Bewerbungsmappen auf den Tischen der zukünftigen Arbeitgeber landen. Dabei wird blitzschnell aussortiert und das Erste, was man vor dem Foto sieht, ist die Bewerbungsmappe. Daher muss diese optisch schon einmal punkten und wie diese Bewerbungsmappe (Provisions-Link) einen klasse Eindruck hinterlassen.

Welchen Antrag soll ich nutzen?
Damit Ihr gleich den passenden Antrag zur Hand habt, haben wir hier das .pdf für Euch verlinkt. Download: Antrag Nebenjob Referendariat.pdf

Was bleibt bestehen?
Wer vor dem Referendariat z.B in der Gastronomie gekellnert hat, der darf es im Referendariat weiterhin. In NRW ist diese Nebentätigkeit teilweise auf nur 6 Stunden pro Woche limitiert. Sinken die Prüfungsergebnisse jedoch stark ab, kann die Erlaubnis für den Nebenjob jedoch wieder erlischen.

Verdienst im Nebenjob – Was beachten?

Ein großer Teil der Referendare arbeitet nebenbei in einem 450€ Job, da die Einnahmen dann einfach nur im Lohnsteuerjahresausgleich angegeben werden, jedoch steuerfrei bleiben. Wichtig zu berechnen ist die Situation, wenn Ihr über die 450€ Schwelle kommt, denn dann geltet Ihr nicht mehr als „geringfügig beschäftigt“ und kann es nach den anfallenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen dazu kommen, dass Ihr weniger aufs Konto bekommt, als wenn Ihr nur auf 450€ gearbeitet hättet.

Was ist mit der Absicherung?

Ihr seid während der Ausübung der Beschäftigung über die Knappschaft (Berufsgenossenschaft) abgesichert.

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Viele sind ebenfalls in der privaten Krankenversicherung, was gerade für das Bewerbungsgespräch eine gute Verhandlungsposition ist, weil die Lohnnebenkosten des zukünftigen Chefs dadurch gesenkt werden. Ist der zukünftige Nebenjobber gesetzlich versichert, bedeutet es für den Arbeitgeber bei einer 450€ Tätigkeit, dass dieser 58,50€ monatlich an die Krankenversicherung bezahlen muss. Unfallversichert seid Ihr während der Arbeitszeit auch über die (Berufsgenossenschaft) vom Chef.

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